Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, also in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unsere gesamte Geschäftsbeziehung, soweit wir keine von den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen haben.
2. Allgemeine Leistungsbeschreibung
2.1 Unsere Leistungen bestehen entweder einzeln oder in Kombination
- aus einer Software, die wir Ihnen für Ihren laufenden Betrieb mittels einer Nutzungslizenz zur Verfügung stellen
- aus Maßnahmen zur Installation und zum Systembetrieb einer solchen Software
- aus Beratungsleistungen, die in Zusammenhang damit oder unabhängig davon definiert sein können sowie
- aus produktbezogenen Bewertungen bzw. Ratings, deren werbliche Nutzung wir Ihnen mittels einer Marketinglizenz zur Verfügung stellen.
2.2 Was wir Ihnen im Einzelnen zur Verfügung stellen, ergibt sich aus unserer vertraglichen Vereinbarung.
3. Fondsbewertung und Fondsselektion
3.1 In unseren Software- und Beratungsleistungen, wie in vorstehender Ziffer 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben, berücksichtigen wir ausschließlich Investmentfonds (OGAW) im Sinne von § 1 Abs. 2 KAGG, die die Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2014/91/EU (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 186) geändert worden ist, erfüllen.
3.2 Die Fondsbewertung erfolgt - soweit nicht anders gekennzeichnet - auf Basis des f-fex Fondsratings jeweils in Relation zu den Vergleichsfonds einer Anlageklasse (Peergroup). Die Grundsätze unseres Ratings sind auf unserer Website veröffentlicht.
3.3 Alternativ kann auf Ihren Wunsch und mittels schriftlicher vertraglicher Vereinbarung auch ein anderes Rating oder ein anderes Fondsbewertungsverfahren zum Einsatz kommen.
3.4 Die Fondsauswahl erfolgt, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, auf Basis der Ratingeinstufung. Grundlage für die Auswahl der Fonds mittels des Ratings ist ein vorgegebenes oder in Abstimmung neu definiertes Fondsuniversum.
4. Ausschließlich Anlageempfehlungen
4.1 Wir treffen keine Anlageentscheidungen und haben kein Verfügungsrecht über die Finanzinstrumente in Ihrem Portfolio bzw. in den Portfolios Ihrer Kunden. Unsere Software bzw. Beratungsleistungen generieren in jedem Falle ausschließlich Anlageempfehlungen. Es ist allein Ihre Sache, Anlageentscheidungen auf Basis der Anlageempfehlungen oder davon abweichende Anlageentscheidungen zu treffen bzw. diese von Ihren Endkunden treffen zu lassen.
4.2 Wir übernehmen zu keinem Zeitpunkt die Aufgabe einer Finanzportfolioverwaltung.
4.3 Für den Erfolg der empfohlenen Fonds übernehmen wir keine Garantie. Wir gewährleisten, dass die empfohlenen Fonds zum Zeitpunkt der Empfehlung der vereinbarten Risikoklasse entsprechen und über die vereinbarte Ratingeinstufung verfügen.
4.4 Die Fondsbewertung wird monatlich aktualisiert. Haben sich seit dem Zeitpunkt der Anlageempfehlung wesentliche Kriterien für die Bewertung des jeweils empfohlenen Fonds (Risikoklasse, Ratingeinstufung, etc.) geändert, zeigt unsere Software bzw. unser laufender Selektionsberatungsservice dies an und liefert eine Empfehlung, eine Änderung vorzunehmen.
5. Cloudversion
5.1 Wir stellen den Zugang zu unserer Software im Regelfall als Cloudlösung über das Internet zur Verfügung. Sofern vertraglich explizit vereinbart, kann auch eine Integration im Rechenzentrum des Kunden erfolgen.
5.2 Darüberhinausgehende Leistungen, etwa die Entwicklung weiterer kundenindividueller Lösungen oder erforderliche Anpassungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
5.3 Wir können aktualisierte Versionen der Software bereitstellen. Wir werden Sie über aktualisierte Versionen und entsprechende Nutzungshinweise auf elektronischem Wege informieren und die aktualisierte Version entsprechend verfügbar machen.
6. Nutzungsumfang
6.1 Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen durch Sie nur für den vertraglich spezifizierten Zweck verwendet werden.
6.2 Sie dürfen während der Laufzeit unseres Vertrages auf die von uns zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen und mittels eines Browsers oder einer anderen geeigneten Anwendung (z.B. „App") die mit der Software verbundenen Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen.
6.3 Darüber hinaus gehende Rechte, insbesondere an der Software oder den ggf. bereitgestellten Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum werden nicht übertragen oder sonst wie eingeräumt. Jede weitergehende Nutzung über die vertraglich vereinbarte oder mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeräumte hinaus bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
6.4 Sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart, dürfen Sie unsere Software und Beratungsleistungen insbesondere nicht von Dritten nutzen lassen oder sie Dritten zugänglich machen. Ferner ist es nicht gestattet, unsere Software und Beratungsleistungen ganz oder in Teilen zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen.
6.5 Wir sind berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden.
6.6 Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung haben Sie uns auf Verlangen unverzüglich sämtliche Ihnen verfügbaren Angaben zur Geltendmachung unserer Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Nutzers mitzuteilen.
6.7 Wir sind berechtigt, Ihre Zugangsberechtigung zu widerrufen und/oder den Vertrag kündigen, wenn Sie die Ihnen gestattete Nutzung erheblich überschreiten oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstoßen. Damit verbunden können wir den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren. Wir werden Ihnen vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe setzen. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung können wir nur für eine angemessene Frist, maximal 3 Monate, aufrechterhalten.
6.8 Unser Anspruch auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.
6.9 Sie haben einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem Sie nachgewiesen haben, dass die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden ist.
7. Vertragswidrige Nutzung, Schadensersatz
7.1 Für jeden Fall, in dem in Ihrem Verantwortungsbereich unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, haben Sie jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre.
7.2 Der Nachweis, dass Sie die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten haben oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt Ihnen vorbehalten.
7.3 Wir bleiben berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
8. Störungsmanagement
8.1 Wir nehmen Ihre Störungsmeldungen entgegen, ordnen diese Störungskategorien (Ziffer 8.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) zu und führen anhand dieser Zuordnung die Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durch.
8.2 Wir nehmen während unserer üblichen Geschäftszeiten Ihre ordnungsgemäßen Störungsmeldungen entgegen und versehen sie jeweils mit einer Kennung. Auf Ihre Anforderung bestätigen wir Ihnen den Eingang einer Störungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung.
8.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden wir entgegengenommene Störungsmeldungen nach erster Sichtung einer der folgenden Kategorien zuordnen:
- „Schwerwiegende Störung“
Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, unmöglich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschränkungen erlaubt. Sie können dieses Problem nicht in zumutbarer Weise umgehen und deswegen unaufschiebbare Aufgaben nicht erledigen. - „Sonstige Störung“
Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, durch Sie mehr als nur unwesentlich einschränkt, ohne dass eine schwerwiegende Störung vorliegt. - „Sonstige Meldung“
Störungsmeldungen, die nicht in die Kategorien „schwerwiegende Störung“ und „sonstige Störung“ fallen, werden den „sonstigen Meldungen“ zugeordnet. „Sonstige Meldungen“ werden von uns nur nach den dafür getroffenen vertraglichen Vereinbarungen behandelt.
8.4 Bei Meldungen über „schwerwiegende Störungen“ und „sonstige Störungen“ werden wir unverzüglich anhand der von Ihnen mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren.
8.5 Stellt sich die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht als Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, dar, teilen wir Ihnen dies unverzüglich mit.
8.6 Sonst werden wir entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Bereinigung der mitgeteilten Störung veranlassen oder bei Drittsoftware die Störungsmeldung zusammen mit den Analyseergebnissen dem Vertreiber oder Hersteller der Drittsoftware mit der Bitte um Abhilfe übermitteln.
8.7 Wir werden Ihnen uns vorliegende Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung eines Fehlers der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, etwa Handlungsanweisungen oder Korrekturen der bereitgestellten Software, unverzüglich zur Verfügung stellen. Sie müssen solche Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Störungen unverzüglich übernehmen und uns bei deren Einsatz etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.
9. Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten, Vertraulichkeit
9.1 Für unsere Zusammenarbeit benennen wir und Sie jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Jede Kommunikation zwischen uns erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, über diese Ansprechpartner. Die Ansprechpartner haben alle mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren.
9.2 Sie sind verpflichtet, uns soweit erforderlich zu unterstützen und in Ihrer Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu werden Sie uns insbesondere alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen und nach Möglichkeit, sofern unsere Software auf Ihren Systemen läuft, einen Remotezugang auf Ihr System ermöglichen. Soweit aus Sicherheitsgründen oder sonstigen Gründen ein Remotezugang nicht möglich ist, verlängern sich davon betroffene Fristen angemessen; für weitere Auswirkungen werden wir eine angemessene Regelung vereinbaren. Sie sorgen ferner dafür, dass fachkundiges Personal für unsere Unterstützung des Anbieters zur Verfügung steht.
9.3 Soweit vertraglich vereinbart, dass Leistungen bei Ihnen vor Ort erbracht werden können, stellen Sie uns auf Wunsch unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.
9.4 Sofern Software und Daten in der Cloud liegen, sind wir für die Datensicherung zuständig. Falls die Software gemäß vertraglicher Vereinbarung in Ihrem Rechenzentrum installiert ist, und weiter nichts anderes vertraglich vereinbart ist, werden Sie für eine ordnungsgemäße Datensicherung und Ausfallvorsorge für Daten und Komponenten (etwa Hardware, Software) sorgen, die deren Art und Bedeutung angemessen ist.
9.5 Mängel sind unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels.
9.6 Sie werden uns bei Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber anderen Beteiligten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung angemessen auf Anforderung unterstützen. Dies gilt insbesondere für etwaige Rückgriffsansprüche gegen Dritte.
9.7 Sie und wir als Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Information, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung.
9.8 Sie und wir als Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
9.9 Ihnen und uns ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
10. Störungen bei der Leistungserbringung
10.1 Wenn eine Ursache, die wir nicht zu vertreten haben, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung"), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.
10.2 Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, können wir auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer Sie haben die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb Ihres Verantwortungsbereichs.
10.3 Wenn Sie wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen können oder solches behaupten, werden Sie auf unser Verlangen innerhalb angemessen gesetzter Frist schriftlich erklären, ob Sie diese Rechte geltend machen oder weiterhin die Leistungserbringung wünschen. Bei einem Rücktritt haben Sie uns den Wert zuvor bestehender Nutzungs-möglichkeiten zu erstatten; gleiches gilt für Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch.
10.4 Geraten wir mit der Leistungserbringung in Verzug, ist Ihr Schadens- und Aufwendungsersatz wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des Verzugs beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % der Vergütung für sämtliche, vom Verzug betroffene vertragliche Leistungen; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf unserer groben Fahrlässigkeit oder unserem Vorsatz beruht.
10.5 Bei einer Verzögerung der Leistung haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Machen Sie wegen der Verzögerung berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so sind Sieberechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 1 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 10 % dieses Preises; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung.
11. Sachmängel und Aufwendungsersatz
11.1 Wir leisten Gewähr für die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Leistungen. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln.
11.2 Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung, nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Softwarefehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht.
11.3 Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gelten die Regelungen in Ziffer 13 unten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzend.
11.4 Die Verjährungsfrist für Sachmangelansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriff nach § 478 BGB bleiben unberührt. Gleiches gilt, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
11.5 Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige von Ihnen durch uns führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein.
11.6 Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.
11.7 Wir können Vergütung unseres Aufwands verlangen, soweit
- wir aufgrund einer Meldung tätig werden, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer Sie konnten mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder
- eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch Sie als Mangel nachweisbar ist, oder
- zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung Ihrer Pflichten anfällt.
12. Rechtsmängel
12.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch unsere Leistung haften wir nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird.
12.2 Wir haften für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 11.1 gilt entsprechend.
12.3 Macht ein Dritter gegenüber Ihnen geltend, dass eine Leistung von uns seine Rechte verletzt, benachrichtigen Sie uns unverzüglich. Wir und ggf. unsere Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren.
12.4 Sie sind nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er Sie uns angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.
12.5 Werden durch eine unserer Leistungen Rechte Dritter verletzt, werden wir nach eigener Wahl und auf eigene Kosten a) Ihnen das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder c) die Leistung unter Erstattung der dafür von Ihnen geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn wir keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen können.
12.6 Ihre Interessen sind dabei angemessen zu berücksichtigen.
12.7 Ansprüche von Ihnen wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend den Ziffern 11.4 bis 11.6. Für Ihre Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer 13 ergänzend, für unseren zusätzlichen Aufwand gilt Ziffer 11.7 entsprechend.
13. Unsere allgemeine Haftung
13.1 Wir haften Ihnen stets
- für die von uns sowie unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
- nach dem Produkthaftungsgesetz und
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
13.2 Wir haften bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
13.3 Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.
13.4 Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr, jedoch nicht auf weniger als € 50.000. Für die Verjährung gelten die Ziffern 11.4 bis 11.6 entsprechend. Wir und Sie können bei Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung, üblicherweise gegen eine gesonderte Vergütung, schriftlich vereinbaren. Vorrangig ist eine individuell vereinbarte Haftungssumme. Die Haftung gemäß Ziffer 13.1 bleibt von diesem Absatz unberührt.
13.5 Ergänzend und vorrangig ist unsere Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit aus dem jeweiligen Vertrag und seiner Durchführung auf Schadens- und Aufwendungsersatz - unabhängig vom Rechtsgrund - insgesamt begrenzt auf den in diesem Vertrag vereinbarten Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftung gemäß Ziffer 13.1 lit. b) bleibt von diesem Absatz unberührt.
13.6 Aus einer Garantieerklärung haften wir nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gemäß den Ziffern13.2 bis 13.4.
13.7 Bei notwendiger Wiederherstellung von Daten oder Komponenten (etwa Hardware, Software) haften wir nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung und Ausfallvorsorge durch Sie erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von uns tritt diese Haftung nur ein, wenn Sie vor dem Störfall eine der Art der Daten und Komponenten angemessene Datensicherung und Ausfallvorsorge durchgeführt haben. Dies gilt nicht, soweit dies als unsere Leistung vereinbart ist.
13.8 Für Ihre Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche gegenüber uns gelten Ziffern 13.1 bis 13.6 entsprechend. Ziffern 10.3 bis 10.5 bleiben unberührt.
14. Datenschutz
14.1 Soweit wir selbst keine eigenen vertraglichen Beziehungen zu Ihren Kunden haben und personenbezogene Daten Ihrer Kunden verarbeiten, die uns von Ihnen zur Verfügung gestellt oder übermittelt werden, sind wir ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig und werden diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Wir werden Ihre Weisungen für den Umgang mit diesen Daten beachten. Etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung sind von Ihnen zu tragen. Sie werden mit uns die Details für den Umgang mit Ihren Daten nach den datenschutzrechtlichen Anforderungen vereinbaren.
14.2 Sie bleiben sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne der Verantwortliche. Verarbeiten Sie im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten (einschließlich Erhebung und Nutzung), so stehen Sie dafür ein, dass Sie dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt sind und stellen uns im Falle eines Verstoßes von Ansprüchen Dritter frei.
14.3 Für das Verhältnis zwischen uns und Ihnen gilt: Gegenüber der betroffenen Person tragen Sie die Verantwortung für die Verarbeitung (einschließlich Erhebung und Nutzung) personenbezogener Daten, außer soweit wir etwaige Ansprüche der betroffenen Person wegen einer uns zuzurechnenden Pflichtverletzung zu vertreten haben. Sie werden etwaige Anfragen, Anträge und Ansprüche der betroffenen Person verantwortlich prüfen, bearbeiten und beantworten. Das gilt auch bei einer Inanspruchnahme von uns durch die betroffene Person. Wir werden Sie im Rahmen unserer Pflichten unterstützen.
14.4 Wir gewährleisten, dass Ihre Daten ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gespeichert werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
14.5 Weitere Bestimmungen zum Schutz Ihrer Daten finden Sie unter Datenschutz
15. Schlussbestimmungen
15.1 Wird eine einzelne Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig oder undurchführbar, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
15.2 Eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
15.3 Auf diese AGB´s findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig - ausschließlich Frankfurt/Main.